Oberlandesgericht Köln, 1995-03-07, 9 U 290/94

9 U 290/94Obergericht07.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 290/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-03-07

Aktenzeichen: 9 U 290/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0307.9U290.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.05.1994 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 376/92 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger 567,72 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.07.1992 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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