9 U 290/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-03-07, 9 U 290/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 290/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-03-07
Aktenzeichen: 9 U 290/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0307.9U290.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.05.1994 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 376/92 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger 567,72 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.07.1992 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.