Oberlandesgericht Köln, 1995-03-21, Ss 149/95 - 38 -

Ss 149/95 - 38 -Obergericht21.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 149/95 - 38 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-03-21

Aktenzeichen: Ss 149/95 - 38 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0321.SS149.95.38.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Revision wird zum Schuldspruch und zum Strafaus-spruch als offensichtlich unbegründet verworfen. Im Maßregelausspruch - §§ 69, 69 a StGB - wird das ange-fochtene Urteil mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.

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