Ss 149/95 - 38 -•Oberlandesgericht Köln, 1995-03-21, Ss 149/95 - 38 -
Oberlandesgericht Köln, 1995-03-21, Ss 149/95 - 38 -
Ss 149/95 - 38 -Obergericht21.03.1995
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 149/95 - 38 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-03-21
Aktenzeichen: Ss 149/95 - 38 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0321.SS149.95.38.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird zum Schuldspruch und zum Strafaus-spruch als offensichtlich unbegründet verworfen. Im Maßregelausspruch - §§ 69, 69 a StGB - wird das ange-fochtene Urteil mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.
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