7 U 29/93•Oberlandesgericht Köln, 1995-03-23, 7 U 29/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 29/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-03-23
Aktenzeichen: 7 U 29/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0323.7U29.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. Januar 1993 verkündete Grund- und Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 0 164/91 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erfolgen.
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