Oberlandesgericht Köln, 1995-03-23, 7 U 29/93

7 U 29/93Obergericht23.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 29/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-03-23

Aktenzeichen: 7 U 29/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0323.7U29.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. Januar 1993 verkündete Grund- und Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 0 164/91 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erfolgen.

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