Oberlandesgericht Köln, 1995-03-30, 18 U 136/94

18 U 136/94Obergericht30.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 136/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-03-30

Aktenzeichen: 18 U 136/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0330.18U136.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 10. Juni 1994 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Schadensersatzanspruch der Klägerin wird dem Grunde nach für gerechtfer-tigt erklärt.

Die Sache wird zur Verhandlung und Entscheidung über die Höhe an das Land-gericht zurückverwiesen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt - auch hinsichtlich der Kosten des Berufungs-verfahrens - dem Schlußurteil erster Instanz vorbehalten.

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