Oberlandesgericht Köln, 1995-03-31, 3 U 161/94

3 U 161/94Obergericht31.03.1995

Regest

Der wirkliche Inhaber eines Unternehmens muß das gegen seinen ,Strohmann" ergangene rechtskräftige Urteil gegen sich gelten lassen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 161/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-03-31

Aktenzeichen: 3 U 161/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0331.3U161.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: ZPO § 322; BGB § 242

Leitsätze

Der wirkliche Inhaber eines Unternehmens muß das gegen seinen ,Strohmann" ergangene rechtskräftige Urteil gegen sich gelten lassen.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 21. Juni 1994 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 0 321/93 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß eine Verurteilung des Beklagten als Gesamtschuldner neben dem durch Versäumnisurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 7. Januar 1992 - 1 0 405/91 - verurteilten Herrn H. R. B. erfolgt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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