5 U 61/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-04-06, 5 U 61/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 61/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-04-06
Aktenzeichen: 5 U 61/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0406.5U61.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
In pp. wird der Tenor des am 09.02.1995 verkündeten Urteils des Senats hinsichtlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung wegen offenbarer Unrichtigkeit von Amts wegen gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, daß es anstelle "Die außergerichtlichen Kosten des Widerbeklagten zu 2) im Berufungsverfahren hat der Kläger vollen Umfangs zu tragen, die des Beklagten zu 76 %" heißen muß: "Die außergerichtlichen Kosten des Widerklägers zu 2) im Berufungsverfahren hat der Kläger vollen Umfangs zu tragen, die des Beklagten zu 76 %.
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