27 WF 38/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-04-07, 27 WF 38/94
Oberlandesgericht Köln, 1995-04-07, 27 WF 38/94
27 WF 38/94Obergericht07.04.1995
Regest
Aufhebung der Beiordnung des PKH-Anwalts Der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt hat ein Beschwerderecht gegen die Aufhebung seiner Beiordnung. Grundsätzlich ist eine rückwirkende Aufhebung der Beiordnung nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Rechtsanwalt nach Entzug des Mandats durch den Mandanten gegen dessen Willen Sachanträge stellt und damit die Verhandlungsgebühr auslöst.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 WF 38/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-04-07
Aktenzeichen: 27 WF 38/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0407.27WF38.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Leitsätze
Aufhebung der Beiordnung des PKH-Anwalts
Der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt hat ein Beschwerderecht gegen die Aufhebung seiner Beiordnung. Grundsätzlich ist eine rückwirkende Aufhebung der Beiordnung nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Rechtsanwalt nach Entzug des Mandats durch den Mandanten gegen dessen Willen Sachanträge stellt und damit die Verhandlungsgebühr auslöst.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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