21 U 21/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-04-10, 21 U 21/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 U 21/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-04-10
Aktenzeichen: 21 U 21/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0410.21U21.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
- Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts Köln vom 20.06.1994 -85 O 176/93- wird in Höhe von 6.888,22 DM nebst 8,5 % Zinsen seit dem 30.09.1993 zurückgewiesen.
Insoweit ist das Teilurteil vorläufig vollstreckbar.
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Im übrigen erklärt sich der 21. Zivilsenat des Oberlandesgericht Köln für unzuständig und verweist die Sache auf Antrag der Klägerin an das Oberlandesgericht Düsseldorf - Kartellsenat -.
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Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
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