Oberlandesgericht Köln, 1995-04-12, 6 U 171/94

6 U 171/94Obergericht12.04.1995

Regest

Beseitigungsverlangen bei wettbewerbswidriger Akquisition UWG §§ 1, 3, 13 Abs. 2 Verstößt ein Unternehmen bei der Akquisition von Kunden für ein von ihm herausgegebenes Nachschlagewerk (hier: Handelsinformationsdatei) dadurch gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, daß es rechnungsmäßig aufgemachte Angebote versendet, läßt sich aus einem solchen Wettbewerbsverstoß gegen das Unternehmen - etwa unter dem Gesichtspunkt der Beseitigung von Folgestörungen - nicht ohne weiteres ein Anspruch darauf herleiten, alle Empfänger des Angebotsschreibens, soweit sie Zahlungen geleistet haben, darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Angebot und nicht um eine Rechnung mit Zahlungsverpflichtung gehandelt habe.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 171/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-04-12

Aktenzeichen: 6 U 171/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0412.6U171.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG §§ 1, 3, 13 ABS. 2

Leitsätze

Beseitigungsverlangen bei wettbewerbswidriger Akquisition

UWG §§ 1, 3, 13 Abs. 2 Verstößt ein Unternehmen bei der Akquisition von Kunden für ein von ihm herausgegebenes Nachschlagewerk (hier: Handelsinformationsdatei) dadurch gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, daß es rechnungsmäßig aufgemachte Angebote versendet, läßt sich aus einem solchen Wettbewerbsverstoß gegen das Unternehmen - etwa unter dem Gesichtspunkt der Beseitigung von Folgestörungen - nicht ohne weiteres ein Anspruch darauf herleiten, alle Empfänger des Angebotsschreibens, soweit sie Zahlungen geleistet haben, darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Angebot und nicht um eine Rechnung mit Zahlungsverpflichtung gehandelt habe.

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