2 U 135/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-05-03, 2 U 135/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 135/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-05-03
Aktenzeichen: 2 U 135/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0503.2U135.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Juli 1994 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 0 14/93 ‑ wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung haben die Beklagten zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Urteilsbeschwer der Beklagten beträgt DM 12.000,--.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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