Oberlandesgericht Köln, 1995-05-04, 10 UF 216/94

10 UF 216/94Obergericht04.05.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 10 UF 216/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-05-04

Aktenzeichen: 10 UF 216/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0504.10UF216.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 21.10.1994 - 29 F 253/91 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Be-klagte verurteilt, für die Zeit vom 1.3.1992 bis 31.10.1993 Unterhalt in Höhe von insgesamt 14.500,-- DM zu zahlen, davon an die Klägerin 6.925,81 DM sowie an das Sozialamt der Stadt A. 7.574,19 DM.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden gegeneinander aufgehoben, die des zweiten Rechtszuges tragen der Beklagte zu 3/5 und die Klägerin zu 2/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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