Oberlandesgericht Köln, 1995-05-05, 6 U 244/89

6 U 244/89Obergericht05.05.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 244/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-05-05

Aktenzeichen: 6 U 244/89

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0505.6U244.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. November 1989 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 31 O 318/89 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages von 17.000 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Die Parteien können die Sicherheit auch durch Stellen einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse leisten.

4.) Die Beschwer der Klägerin wird auf 150.000 DM festgesetzt.

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