3 U 144/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-05-09, 3 U 144/94
Oberlandesgericht Köln, 1995-05-09, 3 U 144/94
3 U 144/94Obergericht09.05.1995
Regest
Eine schwerwiegende Einschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Eigentümers und Verpächters einer Gaststätte kann zur Sittenwidrigkeit eines Bierlieferungsvertrages führen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 144/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-05-09
Aktenzeichen: 3 U 144/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0509.3U144.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: BGB § 138
Leitsätze
Eine schwerwiegende Einschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Eigentümers und Verpächters einer Gaststätte kann zur Sittenwidrigkeit eines Bierlieferungsvertrages führen.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Mai 1994 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 554/93 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Beklagte auf den zuerkannten Betrag von 3.000,-- DM zuzüglich 14 % Mehrwertsteuer 5 % Zinsen seit dem 1. März 1993 zu zahlen hat.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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