Oberlandesgericht Köln, 1995-05-09, 3 U 144/94

3 U 144/94Obergericht09.05.1995

Regest

Eine schwerwiegende Einschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Eigentümers und Verpächters einer Gaststätte kann zur Sittenwidrigkeit eines Bierlieferungsvertrages führen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 144/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-05-09

Aktenzeichen: 3 U 144/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0509.3U144.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: BGB § 138

Leitsätze

Eine schwerwiegende Einschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Eigentümers und Verpächters einer Gaststätte kann zur Sittenwidrigkeit eines Bierlieferungsvertrages führen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Mai 1994 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 554/93 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Beklagte auf den zuerkannten Betrag von 3.000,-- DM zuzüglich 14 % Mehrwertsteuer 5 % Zinsen seit dem 1. März 1993 zu zahlen hat.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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