Oberlandesgericht Köln, 1995-05-12, 9 U 233/94

9 U 233/94Obergericht12.05.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 233/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-05-12

Aktenzeichen: 9 U 233/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0512.9U233.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 21. Februar 1994 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Az.: 24 O 326/93 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 48.000,-- DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor einer Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Den Klägern wird gestattet, Sicherheit auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, einer öffentlichen Sparkasse oder einer Genossenschaftsbank zu leisten.

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