5 U 298/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-05-22, 5 U 298/94
Oberlandesgericht Köln, 1995-05-22, 5 U 298/94
5 U 298/94Obergericht22.05.1995
Regest
An Hinweispflichten für therapierichtiges Verhalten zum Schutz vor Unverträglichkeitsrisiken sind strenge Anforderungen zu stellen, wenn sie sich einerseits mit geringem Aufwand erfüllen lassen und andererseits dem Patienten bei Risikoverwirklichung erhebliche Schäden drohen (hier: durch Medikamentengabe verursachte Gefahr einer orthostatischen Kreislaufdysregulation).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 298/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-05-22
Aktenzeichen: 5 U 298/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0522.5U298.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 823, 831, 847
Leitsätze
An Hinweispflichten für therapierichtiges Verhalten zum Schutz vor Unverträglichkeitsrisiken sind strenge Anforderungen zu stellen, wenn sie sich einerseits mit geringem Aufwand erfüllen lassen und andererseits dem Patienten bei Risikoverwirklichung erhebliche Schäden drohen (hier: durch Medikamentengabe verursachte Gefahr einer orthostatischen Kreislaufdysregulation).
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. September 1994 verkündete Grundurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 409/92 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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