Oberlandesgericht Köln, 1995-05-22, 5 U 298/94

5 U 298/94Obergericht22.05.1995

Regest

An Hinweispflichten für therapierichtiges Verhalten zum Schutz vor Unverträglichkeitsrisiken sind strenge Anforderungen zu stellen, wenn sie sich einerseits mit geringem Aufwand erfüllen lassen und andererseits dem Patienten bei Risikoverwirklichung erhebliche Schäden drohen (hier: durch Medikamentengabe verursachte Gefahr einer orthostatischen Kreislaufdysregulation).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 298/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-05-22

Aktenzeichen: 5 U 298/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0522.5U298.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 823, 831, 847

Leitsätze

An Hinweispflichten für therapierichtiges Verhalten zum Schutz vor Unverträglichkeitsrisiken sind strenge Anforderungen zu stellen, wenn sie sich einerseits mit geringem Aufwand erfüllen lassen und andererseits dem Patienten bei Risikoverwirklichung erhebliche Schäden drohen (hier: durch Medikamentengabe verursachte Gefahr einer orthostatischen Kreislaufdysregulation).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. September 1994 verkündete Grundurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 409/92 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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