Oberlandesgericht Köln, 1995-05-22, 5 U 305/94

5 U 305/94Obergericht22.05.1995

Regest

Ist eine zahnprothetische Versorgung mit vielen Fehlern behaftet, stehen dem Patienten materielle Schadensersatzansprüche wegen Nachbehandlungskosten und ein Schmerzensgeldanspruch zu.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 305/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-05-22

Aktenzeichen: 5 U 305/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0522.5U305.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 611, 242, 823, 847

Leitsätze

Ist eine zahnprothetische Versorgung mit vielen Fehlern behaftet, stehen dem Patienten materielle Schadensersatzansprüche wegen Nachbehandlungskosten und ein Schmerzensgeldanspruch zu.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten, die im übrigen zurückgewiesen wird, wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.09.1994 - 3 O 506/93 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 3.999,93 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14.01.1994 zu zahlen sowie ferner ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14.01.1994.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin 7/12 und der Beklagte 5/12.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin 2/7 und der Beklagte 5/7.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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