Oberlandesgericht Köln, 1995-06-07, 16 Wx 78/95

16 Wx 78/95Obergericht07.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 78/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-06-07

Aktenzeichen: 16 Wx 78/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0607.16WX78.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 3.5.1995 gegen den am 30.5.1995 verkündeten Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.3.1995 - 29 T 220/94 - wird diese Entscheidung unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefaßt :

Die Antragsgegner werden verpflichtet, der Antragstellerin den rückwärtigen Anbau eines Balkons an ihre Wohnung ( Wohneinheit Nr. 4 ) mit einer Tiefe von 160 cm und einer Breite von 500 cm ( in entsprechender Ausführung wie der bereits an die Wohneinheit Nr. 3 rückwärtig angebaute Balkon ) zu genehmigen. Die weitergehende Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 24.11.1994 - 202 II 145/94 - wird zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten und Auslagen werden gegeneinander aufgehoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

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