16 U 102/92•Oberlandesgericht Köln, 1995-06-12, 16 U 102/92
Oberlandesgericht Köln, 1995-06-12, 16 U 102/92
16 U 102/92Obergericht12.06.1995
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 102/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-06-12
Aktenzeichen: 16 U 102/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0612.16U102.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.8.1994 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 3 O 652/88 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch die Kläger gegen Sicherheitsleistung von 4.000 DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheitsleistung kann in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
Der Wert der Beschwer für die Beklagte wird auf 67.874,83 DM festgesetzt.
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