18 U 1/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-06-12, 18 U 1/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-06-12, 18 U 1/95
18 U 1/95Obergericht12.06.1995
Regest
Ein Bestreiten mit Nichtwissen gegenüber Einwendungen des Beklagten ist unzulässig, wenn der Kläger eine kraft Gesetzes auf ihn übergegangene Forderung geltend macht und der frühere Forderungsinhaber eigene Kenntnisse über die den Einwendungen zugrunde liegenden Tatsachen hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 1/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-06-12
Aktenzeichen: 18 U 1/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0612.18U1.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Normen: ZPO § 138 ABS. 4; ABTRETUNG; FORDERUNGSÜBERGANG
Leitsätze
Ein Bestreiten mit Nichtwissen gegenüber Einwendungen des Beklagten ist unzulässig, wenn der Kläger eine kraft Gesetzes auf ihn übergegangene Forderung geltend macht und der frühere Forderungsinhaber eigene Kenntnisse über die den Einwendungen zugrunde liegenden Tatsachen hat.
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