Oberlandesgericht Köln, 1995-06-12, 18 U 1/95

18 U 1/95Obergericht12.06.1995

Regest

Ein Bestreiten mit Nichtwissen gegenüber Einwendungen des Beklagten ist unzulässig, wenn der Kläger eine kraft Gesetzes auf ihn übergegangene Forderung geltend macht und der frühere Forderungsinhaber eigene Kenntnisse über die den Einwendungen zugrunde liegenden Tatsachen hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 1/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-06-12

Aktenzeichen: 18 U 1/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0612.18U1.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Normen: ZPO § 138 ABS. 4; ABTRETUNG; FORDERUNGSÜBERGANG

Leitsätze

Ein Bestreiten mit Nichtwissen gegenüber Einwendungen des Beklagten ist unzulässig, wenn der Kläger eine kraft Gesetzes auf ihn übergegangene Forderung geltend macht und der frühere Forderungsinhaber eigene Kenntnisse über die den Einwendungen zugrunde liegenden Tatsachen hat.

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