5 U 9/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-06-12, 5 U 9/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 9/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-06-12
Aktenzeichen: 5 U 9/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0612.5U9.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten zu 1) und 3) gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 27.9.1994 - 10 O 720/90 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagten zu 1) und 3) haben die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 370.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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