Oberlandesgericht Köln, 1995-06-22, 12 U 212/94

12 U 212/94Obergericht22.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 212/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-06-22

Aktenzeichen: 12 U 212/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0622.12U212.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 1.12.1994 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 131/94 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 8.500,00 DM abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die den Parteien obliegende Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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