Oberlandesgericht Köln, 1995-06-22, 22 W 20/95

22 W 20/95Obergericht22.06.1995

Regest

Für das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens kommt es grundsätzlich nicht an auf die Erfolgsaussichten des späteren Prozesses.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 W 20/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-06-22

Aktenzeichen: 22 W 20/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0622.22W20.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Normen: ZPO § 485 ABS. II

Leitsätze

Für das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens kommt es grundsätzlich nicht an auf die Erfolgsaussichten des späteren Prozesses.

Tenor

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

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