22 W 20/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-06-22, 22 W 20/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-06-22, 22 W 20/95
22 W 20/95Obergericht22.06.1995
Regest
Für das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens kommt es grundsätzlich nicht an auf die Erfolgsaussichten des späteren Prozesses.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 W 20/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-06-22
Aktenzeichen: 22 W 20/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0622.22W20.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: ZPO § 485 ABS. II
Leitsätze
Für das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens kommt es grundsätzlich nicht an auf die Erfolgsaussichten des späteren Prozesses.
Tenor
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
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