3 U 154/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-06-23, 3 U 154/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 154/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-06-23
Aktenzeichen: 3 U 154/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0623.3U154.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 31. Mai 1994 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 0 569/93 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,-- DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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