Oberlandesgericht Köln, 1995-06-23, 3 U 154/94

3 U 154/94Obergericht23.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 154/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-06-23

Aktenzeichen: 3 U 154/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0623.3U154.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 31. Mai 1994 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 0 569/93 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,-- DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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