17 W 174/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-06-26, 17 W 174/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-06-26, 17 W 174/95
17 W 174/95Obergericht26.06.1995
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 174/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-06-26
Aktenzeichen: 17 W 174/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0626.17W174.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Unter Zurückweisung des Kostenfestsetzungsbegehrens der Antragsgegnerin im übrigen werden die von der Antragstellerin an sie aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 18. August 1994 - 31 0 457/94 - zu erstattenden Kosten auf 5.105,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13. September 1994 festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens wird der Antragsgegnerin auferlegt. Von den übrigen Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin 4/11, die Antragsgegnerin 7/11.
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