Oberlandesgericht Köln, 1995-06-27, 22 U 266/94

22 U 266/94Obergericht27.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 266/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-06-27

Aktenzeichen: 22 U 266/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0627.22U266.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das Urteil des Landgerichts Köln hinsichtlich des Zinsanspruches teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.760,- DM nebst 5 % Zinsen seit dem 21.12.1993 zu zahlen. Der weitergehende Zinsanspruch wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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