22 U 266/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-06-27, 22 U 266/94
Oberlandesgericht Köln, 1995-06-27, 22 U 266/94
22 U 266/94Obergericht27.06.1995
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 266/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-06-27
Aktenzeichen: 22 U 266/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0627.22U266.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das Urteil des Landgerichts Köln hinsichtlich des Zinsanspruches teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.760,- DM nebst 5 % Zinsen seit dem 21.12.1993 zu zahlen. Der weitergehende Zinsanspruch wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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