5 U 245/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-06-29, 5 U 245/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 245/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-06-29
Aktenzeichen: 5 U 245/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0629.5U245.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18. Juli 1994 - 24 O 486/93 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Klägerin wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank zu leisten.
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