7 U 57/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-06-29, 7 U 57/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 57/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-06-29
Aktenzeichen: 7 U 57/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0629.7U57.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 15.11.1994 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 131/94 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 11.000,00 DM abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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