11 U 113/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-06-30, 11 U 113/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-06-30, 11 U 113/95
11 U 113/95Obergericht30.06.1995
Regest
Streitwert der Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Streitwert FGG §§ 79, 163 Im Fall der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Richtigkeit einer Auskunft richtet sich die Beschwer des Beklagten nach dem Aufwand an Zeit und Kosten für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 113/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-06-30
Aktenzeichen: 11 U 113/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0630.11U113.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: FGG §§ 79, 163; STREITWERT
Leitsätze
Streitwert der Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Streitwert
FGG §§ 79, 163 Im Fall der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Richtigkeit einer Auskunft richtet sich die Beschwer des Beklagten nach dem Aufwand an Zeit und Kosten für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
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