Oberlandesgericht Köln, 1995-06-30, 11 U 113/95

11 U 113/95Obergericht30.06.1995

Regest

Streitwert der Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Streitwert FGG §§ 79, 163 Im Fall der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Richtigkeit einer Auskunft richtet sich die Beschwer des Beklagten nach dem Aufwand an Zeit und Kosten für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 113/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-06-30

Aktenzeichen: 11 U 113/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0630.11U113.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: FGG §§ 79, 163; STREITWERT

Leitsätze

Streitwert der Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Streitwert

FGG §§ 79, 163 Im Fall der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Richtigkeit einer Auskunft richtet sich die Beschwer des Beklagten nach dem Aufwand an Zeit und Kosten für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

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