Oberlandesgericht Köln, 1995-06-30, 19 U 221/94

19 U 221/94Obergericht30.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 221/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-06-30

Aktenzeichen: 19 U 221/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0630.19U221.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17. August 1994 - 28 O 123/94 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 43.394,98 DM nebst 4 % Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank seit dem 28.8.1993 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin 3 %, der Beklagte 97 %; die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 3,5 %, dem Beklagten zu 96,5 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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