Oberlandesgericht Köln, 1995-07-10, 16 U 3/95

16 U 3/95Obergericht10.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 3/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-07-10

Aktenzeichen: 16 U 3/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0710.16U3.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29.11.1994 - 3 0 314/94 - wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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