5 U 94/93•Oberlandesgericht Köln, 1995-07-13, 5 U 94/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 94/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-07-13
Aktenzeichen: 5 U 94/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0713.5U94.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5.Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers und des Streithelfers gegen das am 24.11.1992 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln- 25 0 150/89 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens sind von dem Kläger zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention. Diese Kosten hat der Streithelfer zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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