Oberlandesgericht Köln, 1995-07-17, 26 WF 43/95

26 WF 43/95Obergericht17.07.1995

Regest

Voraussetzungen für die Erörterungsgebühr Das Entstehen einer Erörterungsgebühr nach § 31 I Nr. 4 BRAGO setzt ein Zwiegespräch voraus, entweder zwischen den Prozeßbevollmächtigten (vor Gericht) oder dem Gericht und einem der Prozeßbevollmächtigten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 26 WF 43/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-07-17

Aktenzeichen: 26 WF 43/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0717.26WF43.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: BRAGO § 31 I NR. 4

Leitsätze

Voraussetzungen für die Erörterungsgebühr

Das Entstehen einer Erörterungsgebühr nach § 31 I Nr. 4 BRAGO setzt ein Zwiegespräch voraus, entweder zwischen den Prozeßbevollmächtigten (vor Gericht) oder dem Gericht und einem der Prozeßbevollmächtigten.

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