26 WF 43/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-07-17, 26 WF 43/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-07-17, 26 WF 43/95
26 WF 43/95Obergericht17.07.1995
Regest
Voraussetzungen für die Erörterungsgebühr Das Entstehen einer Erörterungsgebühr nach § 31 I Nr. 4 BRAGO setzt ein Zwiegespräch voraus, entweder zwischen den Prozeßbevollmächtigten (vor Gericht) oder dem Gericht und einem der Prozeßbevollmächtigten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 WF 43/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-07-17
Aktenzeichen: 26 WF 43/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0717.26WF43.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: BRAGO § 31 I NR. 4
Leitsätze
Voraussetzungen für die Erörterungsgebühr
Das Entstehen einer Erörterungsgebühr nach § 31 I Nr. 4 BRAGO setzt ein Zwiegespräch voraus, entweder zwischen den Prozeßbevollmächtigten (vor Gericht) oder dem Gericht und einem der Prozeßbevollmächtigten.
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