19 U 167/93•Oberlandesgericht Köln, 1995-08-09, 19 U 167/93
Oberlandesgericht Köln, 1995-08-09, 19 U 167/93
19 U 167/93Obergericht09.08.1995
Regest
Unzulässige Änderung des Verwendungszwecks einer baulichen Anlage durch den Bauträger Wird die in der Prospektwerbung betonte Zweckbestimmung eines Bauherrenmodells als ,anspruchsvolle Seniorenappartemenst" vor Baubeginn in ,Studentenappartements" geändert und werden die baulichen Maßnahmen entsprechend angepaßt, ohne daß der Treuhänder den Investor hiervon in Kenntnis setzt, so kann der Investor vom Treuhänder Schadensersatz wegen Schlechterfüllung verlangen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 167/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-08-09
Aktenzeichen: 19 U 167/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0809.19U167.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: BGB § 276
Leitsätze
Unzulässige Änderung des Verwendungszwecks einer baulichen Anlage durch den Bauträger
Wird die in der Prospektwerbung betonte Zweckbestimmung eines Bauherrenmodells als ,anspruchsvolle Seniorenappartemenst" vor Baubeginn in ,Studentenappartements" geändert und werden die baulichen Maßnahmen entsprechend angepaßt, ohne daß der Treuhänder den Investor hiervon in Kenntnis setzt, so kann der Investor vom Treuhänder Schadensersatz wegen Schlechterfüllung verlangen.
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