Oberlandesgericht Köln, 1995-08-09, 19 U 167/93

19 U 167/93Obergericht09.08.1995

Regest

Unzulässige Änderung des Verwendungszwecks einer baulichen Anlage durch den Bauträger Wird die in der Prospektwerbung betonte Zweckbestimmung eines Bauherrenmodells als ,anspruchsvolle Seniorenappartemenst" vor Baubeginn in ,Studentenappartements" geändert und werden die baulichen Maßnahmen entsprechend angepaßt, ohne daß der Treuhänder den Investor hiervon in Kenntnis setzt, so kann der Investor vom Treuhänder Schadensersatz wegen Schlechterfüllung verlangen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 167/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-08-09

Aktenzeichen: 19 U 167/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0809.19U167.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: BGB § 276

Leitsätze

Unzulässige Änderung des Verwendungszwecks einer baulichen Anlage durch den Bauträger

Wird die in der Prospektwerbung betonte Zweckbestimmung eines Bauherrenmodells als ,anspruchsvolle Seniorenappartemenst" vor Baubeginn in ,Studentenappartements" geändert und werden die baulichen Maßnahmen entsprechend angepaßt, ohne daß der Treuhänder den Investor hiervon in Kenntnis setzt, so kann der Investor vom Treuhänder Schadensersatz wegen Schlechterfüllung verlangen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.