18 W 36/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-08-17, 18 W 36/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-08-17, 18 W 36/95
18 W 36/95Obergericht17.08.1995
Regest
Keine Kostenentscheidung bei Vollstreckbarkeitserklärung AVAG § 8 Abs. 4 In die Anordnung, die Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Schuldtitel werde zugelassen (§ 7 AVAG), ist nicht aufzunehmen, daß der Schuldner die Kosten des Verfahrens vor dem Vorsitzenden trägt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 W 36/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-08-17
Aktenzeichen: 18 W 36/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0817.18W36.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Normen: AVAG § 8 ABS. 4
Leitsätze
Keine Kostenentscheidung bei Vollstreckbarkeitserklärung
AVAG § 8 Abs. 4 In die Anordnung, die Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Schuldtitel werde zugelassen (§ 7 AVAG), ist nicht aufzunehmen, daß der Schuldner die Kosten des Verfahrens vor dem Vorsitzenden trägt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.