6 U 77/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-08-18, 6 U 77/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-08-18, 6 U 77/95
6 U 77/95Obergericht18.08.1995
Regest
Oberlandesgericht Köln, 6. Zivilsenat, Urteil vom 18.08.1995 - 6 U 77/95 -. Das Urteil ist rechtskräftig. Vorweggenommener Schlußverkauf UWG § 7 Abs. 1 Die Hervorhebung von Preisangaben als solche und vereinzelte Preisgegenüberstellungen, verbunden mit im wesentlichen produkt- und qualitätsbezogenen Werbeslogans in einer Werbebeilage eines Kaufhauses, die 13 Tage vor Beginn eines Saisonschlußverkaufs verbreitet wird, ruft bei den angesprochenen Verkehrskreisen in der Regel (noch) nicht die Vorstellung hervor, der Schlußverkauf habe bereits begonnen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 77/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-08-18
Aktenzeichen: 6 U 77/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0818.6U77.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 7 ABS. 1; VORWEGGENOMMENER SCHLUßVERKAUF
Leitsätze
Oberlandesgericht Köln, 6. Zivilsenat, Urteil vom 18.08.1995 - 6 U 77/95 -. Das Urteil ist rechtskräftig.
Vorweggenommener Schlußverkauf
UWG § 7 Abs. 1 Die Hervorhebung von Preisangaben als solche und vereinzelte Preisgegenüberstellungen, verbunden mit im wesentlichen produkt- und qualitätsbezogenen Werbeslogans in einer Werbebeilage eines Kaufhauses, die 13 Tage vor Beginn eines Saisonschlußverkaufs verbreitet wird, ruft bei den angesprochenen Verkehrskreisen in der Regel (noch) nicht die Vorstellung hervor, der Schlußverkauf habe bereits begonnen.
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