Oberlandesgericht Köln, 1995-08-18, 6 U 77/95

6 U 77/95Obergericht18.08.1995

Regest

Oberlandesgericht Köln, 6. Zivilsenat, Urteil vom 18.08.1995 - 6 U 77/95 -. Das Urteil ist rechtskräftig. Vorweggenommener Schlußverkauf UWG § 7 Abs. 1 Die Hervorhebung von Preisangaben als solche und vereinzelte Preisgegenüberstellungen, verbunden mit im wesentlichen produkt- und qualitätsbezogenen Werbeslogans in einer Werbebeilage eines Kaufhauses, die 13 Tage vor Beginn eines Saisonschlußverkaufs verbreitet wird, ruft bei den angesprochenen Verkehrskreisen in der Regel (noch) nicht die Vorstellung hervor, der Schlußverkauf habe bereits begonnen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 77/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-08-18

Aktenzeichen: 6 U 77/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0818.6U77.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 7 ABS. 1; VORWEGGENOMMENER SCHLUßVERKAUF

Leitsätze

Oberlandesgericht Köln, 6. Zivilsenat, Urteil vom 18.08.1995 - 6 U 77/95 -. Das Urteil ist rechtskräftig.

Vorweggenommener Schlußverkauf

UWG § 7 Abs. 1 Die Hervorhebung von Preisangaben als solche und vereinzelte Preisgegenüberstellungen, verbunden mit im wesentlichen produkt- und qualitätsbezogenen Werbeslogans in einer Werbebeilage eines Kaufhauses, die 13 Tage vor Beginn eines Saisonschlußverkaufs verbreitet wird, ruft bei den angesprochenen Verkehrskreisen in der Regel (noch) nicht die Vorstellung hervor, der Schlußverkauf habe bereits begonnen.

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