16 WX 119/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-08-30, 16 WX 119/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-08-30, 16 WX 119/95
16 WX 119/95Obergericht30.08.1995
Regest
Soll der für ein konkretes Wirtschaftsjahr von der Eigentümergemeinschaft geschlossene Wirtschaftsplan für das kommende Jahr fortgelten, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen ist, bedarf es einer entsprechenden Entschließung der Eigentümer. Sie kann auch konkludent durch mehrjährige, widerspruchslos durchgeführte Übung erfolgen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 119/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-08-30
Aktenzeichen: 16 WX 119/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0830.16WX119.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 28
Leitsätze
Soll der für ein konkretes Wirtschaftsjahr von der Eigentümergemeinschaft geschlossene Wirtschaftsplan für das kommende Jahr fortgelten, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen ist, bedarf es einer entsprechenden Entschließung der Eigentümer. Sie kann auch konkludent durch mehrjährige, widerspruchslos durchgeführte Übung erfolgen.
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