Oberlandesgericht Köln, 1995-08-30, 16 WX 119/95

16 WX 119/95Obergericht30.08.1995

Regest

Soll der für ein konkretes Wirtschaftsjahr von der Eigentümergemeinschaft geschlossene Wirtschaftsplan für das kommende Jahr fortgelten, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen ist, bedarf es einer entsprechenden Entschließung der Eigentümer. Sie kann auch konkludent durch mehrjährige, widerspruchslos durchgeführte Übung erfolgen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 119/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-08-30

Aktenzeichen: 16 WX 119/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0830.16WX119.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 28

Leitsätze

Soll der für ein konkretes Wirtschaftsjahr von der Eigentümergemeinschaft geschlossene Wirtschaftsplan für das kommende Jahr fortgelten, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen ist, bedarf es einer entsprechenden Entschließung der Eigentümer. Sie kann auch konkludent durch mehrjährige, widerspruchslos durchgeführte Übung erfolgen.

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