7 W 35/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-09-14, 7 W 35/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 W 35/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-09-14
Aktenzeichen: 7 W 35/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0914.7W35.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 05.07.1995 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet; die im Beschwerdeverfahren angefallene Gerichtsgebühr trägt der Antragsteller kraft Gesetzes.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.