19 W 34/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-09-18, 19 W 34/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-09-18, 19 W 34/95
19 W 34/95Obergericht18.09.1995
Regest
Streitwert des Herausgabeanspruchs bei gescheitertem Grundstückskauf Bei gescheitertem Kauf einer Eigentumswohnung mit bereits vor der Eigentumsübertragung gestatteter Nutzung ist für die Berechnung des Streitwertes des Herausgabeanspruchs des Eigentümers das analog § 16 Abs. 2 GKG zu berechnende Nutzungsentgelt auch dann maßgeblich, wenn der Eigentümer den Herausgabeanspruch auf § 985 BGB stützt (vgl. Zöller - Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 3 Rn 16 ,Mietstreitigkeiten" m.N.; Schneider, Streitwert-Kommentar, 10. Aufl. Rn 1236; OLG Frankfurt JurBüro 1983, 255).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 34/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-09-18
Aktenzeichen: 19 W 34/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0918.19W34.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: GKG § 16; ZPO § 6
Leitsätze
Streitwert des Herausgabeanspruchs bei gescheitertem Grundstückskauf
Bei gescheitertem Kauf einer Eigentumswohnung mit bereits vor der Eigentumsübertragung gestatteter Nutzung ist für die Berechnung des Streitwertes des Herausgabeanspruchs des Eigentümers das analog § 16 Abs. 2 GKG zu berechnende Nutzungsentgelt auch dann maßgeblich, wenn der Eigentümer den Herausgabeanspruch auf § 985 BGB stützt (vgl. Zöller - Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 3 Rn 16 ,Mietstreitigkeiten" m.N.; Schneider, Streitwert-Kommentar, 10. Aufl. Rn 1236; OLG Frankfurt JurBüro 1983, 255).
Tenor
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
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