9 U 398/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-09-19, 9 U 398/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 398/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-09-19
Aktenzeichen: 9 U 398/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0919.9U398.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten und gemäß seinem Teilanerkenntnis wird das am 07.11.1994 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 357/94 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 05.01.1994 zu zahlen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 1/10 und die Klägerin 9/10.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte zu 12 % und die Klägerin zu 88 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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