Oberlandesgericht Köln, 1995-09-19, 9 U 77/94

9 U 77/94Obergericht19.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 77/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-09-19

Aktenzeichen: 9 U 77/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0919.9U77.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.07.1993 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 554/87 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Den Parteien wird gestattet, Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.