18 W 33/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-09-21, 18 W 33/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 W 33/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-09-21
Aktenzeichen: 18 W 33/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0921.18W33.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Schuldners mit der Maßgabe zurückge- wiesen, daß an die Stelle des festgesetzten "Ordnungsgeldes" und der "Ord- nungshaft" Zwangsgeld und Zwangshaft treten.
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