16 WX 134/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-09-26, 16 WX 134/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-09-26, 16 WX 134/95
16 WX 134/95Obergericht26.09.1995
Regest
Übermäßige Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung (hier: Haltung von über 100 Kleintieren in einer Zweizimmerwohnung) kann auch dann eine von der Eigentümergemeinschaft nicht hinzunehmender unzumutbare und damit unbillige Belästigung darstellen, wenn keine konkrete Geruchsbelästigung oder Ausbreitung von Ungeziefer außerhalt der Wohnung festzustellen ist. Wann übermäßige viele Tiere in einer Wohnung gehalten werden, muß im Einzelfall an Hand der allgemeinen Verkehrsanschauung festgestellt werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 134/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-09-26
Aktenzeichen: 16 WX 134/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0926.16WX134.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 14
Leitsätze
Übermäßige Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung (hier: Haltung von über 100 Kleintieren in einer Zweizimmerwohnung) kann auch dann eine von der Eigentümergemeinschaft nicht hinzunehmender unzumutbare und damit unbillige Belästigung darstellen, wenn keine konkrete Geruchsbelästigung oder Ausbreitung von Ungeziefer außerhalt der Wohnung festzustellen ist. Wann übermäßige viele Tiere in einer Wohnung gehalten werden, muß im Einzelfall an Hand der allgemeinen Verkehrsanschauung festgestellt werden.
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