16 WX 144/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-10-06, 16 WX 144/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-10-06, 16 WX 144/95
16 WX 144/95Obergericht06.10.1995
Regest
Der Umstand, daß der sich um das Amt des Betreuers bewerbende Angehörige seinen Wohnsitz in großer räumlicher Entfernung vom Wohnort des Betroffenen hat, steht seiner Eignung als Betreuer nicht grundsätzlich entgegen. Es muß nach den konkreten Umständen des Einzelfalles darauf abgestellt werden, ob ein häufigerer Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Betreuer erforderlich ist oder nicht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 144/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-10-06
Aktenzeichen: 16 WX 144/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1006.16WX144.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1897
Leitsätze
Der Umstand, daß der sich um das Amt des Betreuers bewerbende Angehörige seinen Wohnsitz in großer räumlicher Entfernung vom Wohnort des Betroffenen hat, steht seiner Eignung als Betreuer nicht grundsätzlich entgegen. Es muß nach den konkreten Umständen des Einzelfalles darauf abgestellt werden, ob ein häufigerer Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Betreuer erforderlich ist oder nicht.
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