16 WX 171/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-10-12, 16 WX 171/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-10-12, 16 WX 171/95
16 WX 171/95Obergericht12.10.1995
Regest
Kann ein Rechtsmittel "zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts" eingelegt werden, so genügt ein Schriftsatz an das Gericht mit dem Zusatz "zu Protokoll des Rechtspflegers" dieser Form nicht. Die Erklärung muß vom Rechtspfleger selbst protokolliert, nicht nur an diesen adressiert sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 171/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-10-12
Aktenzeichen: 16 WX 171/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1012.16WX171.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG §§ 21 ABS. 2, 29 ABS. 1
Leitsätze
Kann ein Rechtsmittel "zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts" eingelegt werden, so genügt ein Schriftsatz an das Gericht mit dem Zusatz "zu Protokoll des Rechtspflegers" dieser Form nicht. Die Erklärung muß vom Rechtspfleger selbst protokolliert, nicht nur an diesen adressiert sein.
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