Oberlandesgericht Köln, 1995-10-12, 16 WX 171/95

16 WX 171/95Obergericht12.10.1995

Regest

Kann ein Rechtsmittel "zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts" eingelegt werden, so genügt ein Schriftsatz an das Gericht mit dem Zusatz "zu Protokoll des Rechtspflegers" dieser Form nicht. Die Erklärung muß vom Rechtspfleger selbst protokolliert, nicht nur an diesen adressiert sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 171/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-10-12

Aktenzeichen: 16 WX 171/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1012.16WX171.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG §§ 21 ABS. 2, 29 ABS. 1

Leitsätze

Kann ein Rechtsmittel "zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts" eingelegt werden, so genügt ein Schriftsatz an das Gericht mit dem Zusatz "zu Protokoll des Rechtspflegers" dieser Form nicht. Die Erklärung muß vom Rechtspfleger selbst protokolliert, nicht nur an diesen adressiert sein.

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