Oberlandesgericht Köln, 1995-10-18, 16 WX 179/95

16 WX 179/95Obergericht18.10.1995

Regest

Die Bestellung eines Abwesenheitspflegers nach § 1911 Abs. 1 BGB setzt ein Fürsorgebedürfnis aus der Sicht des Abwesenden, nicht allein ein Interesse eines Dritten, voraus.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 179/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-10-18

Aktenzeichen: 16 WX 179/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1018.16WX179.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1911

Leitsätze

Die Bestellung eines Abwesenheitspflegers nach § 1911 Abs. 1 BGB setzt ein Fürsorgebedürfnis aus der Sicht des Abwesenden, nicht allein ein Interesse eines Dritten, voraus.

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