22 U 264/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-10-24, 22 U 264/94
Oberlandesgericht Köln, 1995-10-24, 22 U 264/94
22 U 264/94Obergericht24.10.1995
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 264/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-10-24
Aktenzeichen: 22 U 264/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1024.22U264.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. November 1994 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 7 0 225/93 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leisten.
Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die jeweils zu erbringende Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkas-se oder Volksbank zu erbringen.
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