13 U 42/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-10-25, 13 U 42/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-10-25, 13 U 42/95
13 U 42/95Obergericht25.10.1995
Regest
Wegen der hohen Brandgefahr beim ungesicherten Erhitzen von Fritierfett in einem Topf auf der Herdplatte sind an die Überwachung dieses Vorganges strenge Anforderungen zu stellen. Der Gesichtspunkt des sog. Augenblicksversagens ist allein nicht geeignet, ein Einschlafen während dieses Vorganges als einfache Fahrlässigkeit herabzustufen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 42/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-10-25
Aktenzeichen: 13 U 42/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1025.13U42.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Normen: BGB § 277
Leitsätze
Wegen der hohen Brandgefahr beim ungesicherten Erhitzen von Fritierfett in einem Topf auf der Herdplatte sind an die Überwachung dieses Vorganges strenge Anforderungen zu stellen. Der Gesichtspunkt des sog. Augenblicksversagens ist allein nicht geeignet, ein Einschlafen während dieses Vorganges als einfache Fahrlässigkeit herabzustufen.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 30. Januar 1995 verkündete Grundurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 340/94 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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