Oberlandesgericht Köln, 1995-10-25, 13 U 42/95

13 U 42/95Obergericht25.10.1995

Regest

Wegen der hohen Brandgefahr beim ungesicherten Erhitzen von Fritierfett in einem Topf auf der Herdplatte sind an die Überwachung dieses Vorganges strenge Anforderungen zu stellen. Der Gesichtspunkt des sog. Augenblicksversagens ist allein nicht geeignet, ein Einschlafen während dieses Vorganges als einfache Fahrlässigkeit herabzustufen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 42/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-10-25

Aktenzeichen: 13 U 42/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1025.13U42.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Normen: BGB § 277

Leitsätze

Wegen der hohen Brandgefahr beim ungesicherten Erhitzen von Fritierfett in einem Topf auf der Herdplatte sind an die Überwachung dieses Vorganges strenge Anforderungen zu stellen. Der Gesichtspunkt des sog. Augenblicksversagens ist allein nicht geeignet, ein Einschlafen während dieses Vorganges als einfache Fahrlässigkeit herabzustufen.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 30. Januar 1995 verkündete Grundurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 340/94 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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