9 U 88/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-10-31, 9 U 88/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 88/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-10-31
Aktenzeichen: 9 U 88/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1031.9U88.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 15. 12.1994 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 13 O 140/94 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
(Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen).
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