9 U 89/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-10-31, 9 U 89/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 89/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-10-31
Aktenzeichen: 9 U 89/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1031.9U89.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Januar 1995 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 0 415/94 - wie folgt abgeändert und neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 5.595,70 nebst 4 % Zinsen seit dem 8. September 1994 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen bis zum 20. Dezember 1994 der Kläger zu 8 %, die Beklagte zu 20 %; für die Zeit danach werden sie dem Kläger zu 12 %, der Beklagten zu 88 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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