16 W 58/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-11-06, 16 W 58/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-11-06, 16 W 58/95
16 W 58/95Obergericht06.11.1995
Regest
Bei der Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit einer Partei sind auch freiwillige Leistungen, die sie von Dritten ohne jegliche Rechtpflicht erhält (z. B. Zahlungen des Lebensgefährten auf Verbindlichkeiten der Partei), zu berücksichtigen
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 58/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-11-06
Aktenzeichen: 16 W 58/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1106.16W58.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: ZPO § 114
Leitsätze
Bei der Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit einer Partei sind auch freiwillige Leistungen, die sie von Dritten ohne jegliche Rechtpflicht erhält (z. B. Zahlungen des Lebensgefährten auf Verbindlichkeiten der Partei), zu berücksichtigen
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 01.09.1995 - 3 O 599/95 - wird zurückgewiesen.
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